Sondersitzung der Gemeindevertretung wegen KiTa-Gebühren

SPD/ALMA lehnen CDU-Antrag zur Beitragsfreistellung ab

Zum Thema „Kindergartengebühren“ kann man derzeit vieles in der Presse lesen, denn das Land Hessen übernimmt ab dem 1. August 2018 für Kinder ab dem 3. Lebensjahr, die von den Eltern zu zahlende Gebühr für  sechs Stunden in Höhe von monatlich ca. 135 Euro. Das ist für die jungen Familien eine enorme Entlastung. Soweit so gut. Doch damit das Ganze in den Kommunen auch ankommen kann, sind von diesen für die Umsetzung der Gebührenbefreiung noch einige Haus-aufgaben zu erledigen. 
So sind Satzungen zu ändern und auch gegenüber dem Regierungspräsidium die Teilnahme der Gemeinde an dem Angebot des Landes über die Übernahme der Benutzungs-gebühren zu erklären. Beides ist von der Gemeindevertretung zu beschließen. Bisher ist das nicht erfolgt. Daher beantragte die CDU-Fraktion eine Sondersitzung und legte den Gemeindever-treterinnen und Gemeindevertretern dabei folgenden Antrag zur Beschlussfassung vor:

1. Die Gemeindevertretung Münster begrüßt, dass die Hessische Landesregierung beschlossen hat, ab dem 1. August 2018 alle Kinder, die im Alter vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt den Kindergarten besuchen, für bis zu 6 Stunden täglich von den Kosten- und Teilnahmebeitrag freizustellen.

2. Die Gemeindevertretung Münster beschließt, dass alle Kinder sowohl in kommunalen als auch in Kindertagesstätten in kirchlicher und freier Trägerschaft im Gemeindegebiet im Umfang von 6 Stunden täglich ab dem 3. vollendeten Lebensjahr bis zum Schuleintritt ab dem 1. August 2018 freigestellt werden.

3. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, rechtzeitig vor dem 1. September 2018 die entsprechende Landesförderung beim Regierungspräsidium Kassel zu beantragen.

4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung eine geänderte KITA-Gebührensatzung vorzulegen.

 

Der in der Sondersitzung vorgelegte CDU-Antrag wurde in der Gemeindevertretung von SPD und ALMA  abgelehnt. Also keine Freude über die Entlastung der jungen Familien bei den Mitgliedern der Mehrheitsverbindung. Noch weniger nachvollziehbar ist die Ablehnung der KITA-Gebührenfrei-stellung, denn von der Gemeindevertretung erlassene Satzungen muss auch ein Bürgermeister befolgen. Nach bestehendem Satzungsrecht sind demnach in Münster auch ab dem 1. August KITA-Beiträge fällig, denn die beantragte Freistellung wurde abgelehnt. Übrigens, in allen anderen 22 Kreiskommunen wurden wohl wegen der satzungsrechtlichen Vorgaben ähnliche Beschlüsse gefasst. Warum kriegt man das in Münster nicht hin bzw. ignoriert das höchste Organ der Gemeinde in Sachen kommunaler Selbstverwaltung?

Natürlich können die gezahlten KITA-Gebühren wieder erstattet werden, wenn die neue Satzung rückwirkend so beschlossen wird. Diese Arbeit haben sich die anderen 22 Kreiskommunen erspart! Warum dies die Mehrheitsverbindung SPD und ALMA am 28. Juni nicht bedachte bleibt ohnehin das Geheimnis des Sitzungsabends; sie stimmte einem Antrag von einem Mitglied der SPD-Fraktion auf Schluss der  Rednerliste zu und hatte offensichtlich nicht bedacht, dass sie für eine Stellungnahme nicht auf der Rednerliste stand. Somit durften SPD und ALMA nicht mehr zum Antrag reden. Zuvor hatten sich nur Mitglieder der CDU-Fraktion, der 1. Beigeordnete in Vertretung des Bürgermeisters mit einer Mitteilung, die ohnehin schon in der Presse zu lesen war sowie ein Vertreter der Verwaltung in Redebeiträgen geäußert.

In Münster bleibt das Thema also weiter offen. Bei allen Schreiben und Informationen des Bürgermeisters an die Familien zur Umsetzung der beitragsfreien KiTa-Benutzung: SPD und ALMA haben ohne Begründung einen gut gemeinten Antrag der CDU-Fraktion abgelehnt, mit dem bei einer Zustimmung Rechtssicherheit für Familien und Verwaltung hergestellt worden wäre.

 

Thomas Heinz, stv. Vorsitzender CDU-Fraktion