Kindergartenbesuch ab August in Hessen beitragsfrei

 Ab August 2018 zahlt das Land Hessen pro Kind über 3 Jahre, welches in der Gemeinde Münster einen Kindergarten besucht, eine monatliche Pauschale in Höhe von 135,60 Euro. Dieser Wert wurde als Durchschnittswert der in Hessen erhobenen Kindergartenbeiträge vom Land Hessen ermittelt und liegt damit über dem derzeit in Münster erhobenen Kostensatz für eine 6 stündige Betreuung in Höhe von 111,- €. Damit dürften auch in Münster und Altheim die Eltern der Kindergartenkinder in vollem Umfang von der Landesförderung profitieren. Auf drei Jahre gerechnet ergibt sich damit für die Eltern eine Entlastung pro Kindergartenkind von fast 5.000,- €.
v.l. Thorsten Schrod (Fraktionsvorsitzender), Thomas Heinz (stv. Fraktionsvorsitzender), Marcus Milligan (Vorsitzender Gemeindeverband)
 Hessen CDU setzt Wahlversprechen um

Die beitragsfreie Betreuung im Kindergarten war schon lange ein Thema der Hessen CDU. Jetzt ist die Finanzierbarkeit gegeben und wird deswegen jetzt umgesetzt. Die entsprechenden Gesetze wurden kürzlich im hessischen Landtag verabschiedet. Ab August können Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren den Kindergarten für sechs Stunden am Tag beitragsfrei besuchen. „Das ist, für alle Familien mit Kindergartenkindern eine gute und erfreuliche Nachricht. Ich freue mich sehr, dass diese Ankündigung der CDU jetzt beschlossen wurde“ so Marcus Milligan, Vorsitzender des CDU-Gemeindeverbandes Münster.

Beitragsfreiheit bestand bisher schon für Kinder im dritten Kindergartenjahr und das für fünf Stunden täglich. Mit dem neuen Gesetz erfolgt eine enorme Verbesserung. Beitragsfrei werden ab August also nicht nur fünf Stunden am Tag, sondern sechs Stunden täglich und das bereits ab dem vollendeten 3. Lebensjahr.

 
Da die zukünftige Erstattung in Höhe von 135,60 € die aktuellen Gebühren für eine 6 stündige Betreuungszeit (aktuell: 111,- €) überschreiten, bleibt der Gemeinde sogar noch ein zusätzlicher finanzieller Spielraum. Die CDU wird sich dafür einsetzen, den entstehenden Überschuss für eine weitere Verbesserung der Betreuungssituation oder eine weitere Reduktion der restlichen Betreuungsgebühren zu verwenden. 

 

Thorsten Schrod

Fraktionsvorsitzender