Bürgermeister und Münsterer Ampel führen Gemeinde ins unkalkulierbare Risiko

Dilemma der Abwassergebühr geht weiter

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Nach wie vor ist die Neukalkulation der Abwassergebühren Thema in Münster. Die Kritik und die heftigen Beschwerden am Verfahren, dem beauftragten Beratungsbüro und insbesondere am Bürgermeister reißen zu Recht nicht ab.

Wie bereits berichtet hat die Münsterer CDU-Fraktion einen Antrag zum sofortigen Stopp des Verfahrens in die Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09.2024 eingebracht. Ursächlich hierfür war ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der in einem nahezu identischen Fall einen Überflug mit Drohnen aufgrund eines Verstoßes gegen das im Grundgesetz geschützte Persönlichkeitsrecht und gegen die Datenschutzgrundverordnung untersagt hat. „Mit den Drohnenaufnahmen und deren weiteren Verwendung macht sich die Gemeinde Münster damit unter Umständen schadenersatzpflichtig und sieht sich darüber hinaus einem datenschutzrechtlichen Bußgeldverfahren ausgesetzt, sofern auch ein Münsterer Bürger Klage vor dem hessischen Verwaltungsgericht einreichen würde. Dieses Risiko ist nicht hinnehmbar und nicht zu kalkulieren. Darüber hinaus ist es für uns als CDU nicht akzeptabel, dass hochauflösende Aufnahmen (Aussage des Bürgermeisters auf einer öffentlichen Sitzung) des Eigentums unserer Bürgerinnen und Bürger auf irgendwelchen Servern gespeichert und verarbeitet werden“, so der CDU-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schrod.

Diesen CDU-Antrag hat die Münsterer Ampel – bestehend aus SPD, ALMA-Die Grünen und FDP – trotz des enormen Risikos für die Gemeinde abgelehnt. Hochauflösende Fotos des Eigentums von Münsters Bürger sieht man in den Reihen der Ampel ebenso nicht kritisch. Zunächst sollen weitere juristische Stellungnahmen eingeholt werden. „Glaubt diese Ampel denn wirklich, dass ein Rechtsanwalt eine eventuelle Gerichtsentscheidung in Hessen vorhersehen und eine Verurteilung der Gemeinde ausschließen könnte? Dieses Verhalten macht tatsächlich sprachlos“, so der Fraktionsvorsitzende weiter. 

Neben diesen juristischen Haftungsfragen für die Gemeinde, ist der Ablauf des Verfahrens nach wie vor ein großes Desaster. Mitteilungen an die CDU über eine völlig überforderte Hotline, die bereits sämtliche Termine vergeben hat, bis über nach wie vor nicht erhaltene Ermittlungsbögen und völlig falsche Angaben sind hier keine Seltenheit. „Ich wurde persönlich von vielen Menschen angesprochen. Insbesondere von älteren Bürgerinnen und Bürgern, die mit dem Korrigieren des Ermittlungsbogens teilweise deutlich überfordert sind. Das Vorgehen der Verwaltung und des Bürgermeisters ist an dieser Stelle mehr als unangemessen. Darüber hinaus habe ich persönlich trotz mehrmaligen Anrufs bis heute noch keinen Ermittlungsbogen bekommen. Nun stelle man sich einen Bürger vor, der von dem gesamten Verfahren bisher nichts mitbekommen hat und der bis zum Fristablauf keinen Ermittlungsbogen erhalten hat. Für diesen Bürger gelten dann zukünftig die ermittelten Werte und die sind sicherlich nicht zu seinem Vorteil. So kann man das Verfahren nicht abwickeln“, so CDU-Fraktionsmitglied und Münsters Behindertenbeauftrage Monica Grimm.

„Bis zum heutigen Tag besteht keine rechtliche Verpflichtung die im Jahr 2007 erhobenen versiegelten Grundstücksflächen neu zu vermessen. Wenn man dies aus Gerechtigkeitsgründen nun plötzlich neu machen möchte, dann doch bitte rechtssicher, nicht so planlos und nicht so schlecht vorbereitet wie dieses Projekt seit Monaten läuft. Leider aber haben weder der Bürgermeister noch die drei anderen Fraktionen auf unsere seit Monaten andauernde Kritik reagiert. Ganz im Gegenteil. Man geht hier volles Risiko für die Gemeinde“, so der Fraktionsvorsitzende abschließend.

 

Für Rückfragen - auch zum Ermittlungsbogen - können sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit gerne an die CDU Münster wenden.