CDU Münster äußert sich zum Abwassersplitting

Die Vorgehensweise der Gemeinde ist nicht begrüßenswert

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Die gesplittete Abwassergebühr und deren Neuberechnung ist derzeit in Münster in aller Munde. Nachdem nun die Infobriefe mit der Bitte um Prüfung sowie Korrektur versandt wurden und die Infoveranstaltung stattfand, hagelt es heftige Beschwerden und Kritik. Die Eigentümer äußern ihren Unmut laut und spürbar. Zu Recht wie die Münsterer CDU-Fraktion in dieser Pressemitteilung befindet.

„Wir haben erst im Mai dieses Jahres auf einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss davon erfahren. Da hatte der Gemeindevorstand das Projekt bereits ohne Zustimmung der Politik gestartet und 10.000 Euro verausgabt. Transparenz sieht anders aus“, so der Vorsitzende des Gemeindeverbandes Marcus Milligan. Im Anschluss daran hat die Münsterer CDU einen Antrag in die Sitzung der Gemeindevertretung am 08.07.2024 mit dem Ziel eingebracht, die Neukalkulation der Gebühren und damit das gesamte Projekt zu stoppen. Diesen Antrag hat die CDU-Fraktion in der besagten Sitzung dann aber wieder zurückgezogen nachdem versichert wurde, dass die Bürger ausführlich informiert und mitgenommen werden und durch die Neukalkulation ein Mehr an Gerechtigkeit entstehen wird.

„Wir sind noch immer nicht erfreut über das Vorgehen des Gemeindevorstandes und des Bürgermeisters. Ob mit dem neuen Verfahren ein Mehr an Gerechtigkeit entstehen wird, erscheint zweifelhaft. Darüber hinaus ist die Vorgehensweise für ältere Menschen eine große Herausforderung. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Neukalkulation existiert ebenso nicht. Die gesamten Projektkosten in Höhe von 50.000, - € werden schlussendlich den Abwassergebühren zugeschlagen und sind damit vom Bürger zu zahlen. Die Entscheidung, unseren Antrag zurückzuziehen, und uns der Meinung der anderen Parteien anzuschließen, war ein Fehler. Unsere erste Idee, das Projekt aufzuhalten, war richtig“, so der Fraktionsvorsitzende der Münsterer CDU Thorsten Schrod. Nun ist der Aufschrei wie eingangs beschrieben groß, die Eigentümer höchst unzufrieden, die gesamten Flächenangaben in den Infobriefen bedürfen einer Korrektur und die Frist für die Rückgabe der Ermittlungsbögen ist auf 4 Wochen beschränkt. Wer die Abgabe der Korrekturen in dieser Frist nicht erledigt, für den gelten die neu ermittelten Daten und die sind ganz sicher nicht zum Vorteil der Bürger.

Für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09.2024 hat die Münsterer CDU-Fraktion nun abermalig einen Antrag eingebracht, das Projekt der Neukalkulation nun endgültig zu stoppen. Hintergrund des Antrages ist ein Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der das Überfliegen der Grundstücke zum Zwecke der Datenaufnahme aufgrund eines Verstoßes gegen das in Artikel 2 des Grundgesetzes geschützte Persönlichkeitsrecht und die Datenschutzgrundverordnung für einen identischen Fall in Bayern untersagt hat.

 „Wir haben nun nach Kenntnis des Urteils aus dem Februar 2024 wiederholt den sofortigen Stopp des Projektes für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 23.09. beantragt. Hieran werden wir diesmal festhalten. Ein zweites Mal passiert uns das nicht. Es ist in höchstem Maße davon auszugehen, dass ein hessisches Gericht für den Fall der Klage eines Bürgers gegen das Überfliegen mittels Drohne ebenso urteilen würde wie das bayerische Gericht. Einen Verstoß gegen das Grundgesetz und die Datenschutzgrundverordnung werden wir als CDU nicht ansatzweise dulden – zumal sich die Gemeinde hier schadenersatzpflichtig macht und ein deftiges Bußgeld riskiert. Stellt sich nur die Frage, weshalb das Beratungsbüro den Gemeindevorstand nicht auf das bestehende Urteil hingewiesen hat“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU Thorsten Schrod abschließend.

Für Rückfragen - auch zum Ermittlungsbogen - können sich die Bürgerinnen und Bürger jederzeit gerne an die CDU Münster wenden.