Spürbare Senkung der Grundsteuer abgelehnt

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Ausgehend vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 wird die Grundsteuer mit Beginn des Jahres 2025 auf Basis der in den letzten Jahren neu ermittelten Grundstückswerte berechnet. 

Da die gesamten Grundsteuerwerte in Münster zukünftig in Summe höher liegen als vor der Neuregelung, die Kommunen über die Grundsteuer allerdings nicht mehr Geld einnehmen sollen als vor der Reform, werden sich die Grundsteuerhebesätze auch in Münster um einige Prozentpunkte reduzieren. Gemäß dem Vorschlag des hessischen Finanzministeriums soll der Hebesatz bei der Grundsteuer A von derzeit 428 auf 391 und der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 528 auf 504 Prozent reduziert werden. Für die Münsterer CDU-Fraktion war diese Neuberechnung Anlass genug das während der Kommunalwahl 2021 gegebene Wahlversprechen einer Grundsteuersenkung nun in Angriff zu nehmen und einen entsprechenden Antrag in die Sitzung der Gemeindevertretung am 08. Juli einzubringen. Nach den Vorstellungen der CDU soll der Hebesatz der Grundsteuer A mit Beginn des Jahres 2025 auf 378 Prozent und der Hebesatz für die Grundsteuer B auf 478 Prozent reduziert werden; und damit nochmals deutlich unter dem vorgeschlagenen Wert des Landes liegen. „Wir haben seinerzeit versprochen die von SPD und ALMA zwischen 2016 und 2021 zweimal drastisch erhöhten Grundsteuerhebesätze wieder spürbar zu senken. Das ist auch ein Teil unserer Antwort auf die in den letzten Jahren merklich gestiegenen Lebenshaltungskosten unserer Bürger und die seinerzeit vorgenommenen Erhöhungen der Grundsteuer unter SPD und ALMA“, so der Vorsitzende der Münsterer CDU Marcus Milligan. Um die angestrebte Reduzierung und die damit verbundenen Mindereinnahmen für die Gemeinde genauer beziffern zu können, forderte die Münsterer CDU-Fraktion den Gemeindevorstand auf, eine detaillierte Berechnung für die erste Sitzung nach der Sommerpause vorzulegen. Diesem Vorschlag der CDU erteilten die anderen in der Gemeindevertretung vertretenen Fraktionen von SPD, ALMA und FDP eine klare Absage. Die drei Ampelparteien wollen in Münster lediglich eine Reduzierung auf die vom Land Hessen vorgeschlagenen Hebesätze. „Das Verhalten von SPD, ALMA und FDP ist für uns in keiner Weise nachvollziehbar. Während diese drei Parteien in den letzten beiden Haushaltsjahren mit Zusatzausgaben nicht geizten, sind sie nun nicht gewillt, die unter den merklich steigenden Lebenshaltungskosten leidenden Bürger spürbar zu entlasten. Bei SPD und ALMA verwundert dieses Vorgehen tatsächlich nicht. Diese beiden Münsterer Parteien sind seit jeher nicht willens, sich die Ausgabenseite des Gemeindehaushalts anzuschauen und nach Einsparpotenzialen zu suchen. Dass die FDP bei diesem von uns vorgelegten Antrag zu einer spürbaren Senkung der Grundsteuer bereits von Wahlkampf 2026 spricht und nicht einmal gewillt ist, eine genaue Berechnung vorlegen zu lassen und darauf aufbauend weiter zu beraten, lässt und als CDU sprachlos zurück. Neben der Ablehnung des Altheimer Ortsbeirates vor wenigen Wochen erteilt die Münsterer FDP dem Bürger hier eine weitere deutlich Absage“, so der Fraktionsvorsitzende der Münsterer CDU Fraktion Thorsten Schrod abschließend.