Bürgermeister, SPD, ALMA sowie FDP versenken gemeinschaftlich 100.000,- €

CDU Münster sieht sich bestätigt

Das finanzielle Desaster im Zusammenhang mit der Neukalkulation der Abwassergebühren und den höchst strittigen Drohnenaufnahmen hat ein Ende. Auf der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2025 wurde beschlossen, das Projekt zur Neubewertung zu stoppen und sämtliche Drohnenaufnahmen zu löschen. Schaden für die Gemeinde Münster bzw. die Bürger unserer Gemeinde: 100.000,- €.

Ein ganzes Jahr zog sich die Diskussion, um die Rechtmäßigkeit des Verfahrens und der angefertigten Drohnenaufnahmen sämtlicher Grundstücke unserer Gemeinde. Allen Anfang nahm das Projekt im Frühjahr 2024. Auf einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses erfuhren die Gemeindevertreter, dass der Gemeindevorstand sämtliche versiegelte Flächen aller in Münster befindlichen Grundstücke neu vermessen möchte, um bei den Abwassergebühren zu einer gerechteren Berechnung zu gelangen. Die von Eigentümern und Mietern zu zahlende gemeindliche Abwassergebühr setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Einerseits aus einer Gebühr für das entstandene häusliche Schmutzwasser und andererseits aus einer Abgabe für die versiegelten Flächen eines Grundstücks. Ziel dieser gesplitteten Abwassergebühr, die bereits vor über 15 Jahren eingeführt wurde, ist eine gerechtere Verteilung dieser Abgaben zwischen den Gebührenzahlern. So sollen Eigentümer, die ihre Grundstücksfläche im Vergleich zu anderen Eigentümern stärker versiegelt haben, auch stärker zur Kasse gebeten werden. Darüber hinaus ist jeder Bürger unserer Gemeinde gemäß der gültigen Entwässerungssatzung verpflichtet, sämtliche Änderungen an versiegelter Fläche seines Grundstücks der Gemeinde mitzuteilen. Diese Pflicht sah der Bürgermeister gemeinsam mit seinem Gemeindevorstand nicht gewahrt. Man ging davon aus, dass die Bürger unserer Gemeinde dieser Mitteilungspflicht nur dann nachkommen, wenn sich etwas zu ihrem Vorteil verändert, sprich nur dann, wenn das Grundstück teileweise entsiegelt wurde. Infolgedessen beschloss der Bürgermeister die Daten der versiegelten Flächen aller Grundstücke neu zu erheben. Dazu ließ er den in der Diskussion stehenden Drohnenüberflug sämtlicher privater Grundstücke durchführen.

Die Münsterer CDU-Fraktion störte sich seit Beginns des Projektes an mehreren Punkten. Zunächst hätten wir erwartet, über dieses Verfahren vor Beginn und Beauftragung informiert zu werden, da es sich hier schlussendlich um Gebühren handelt, deren Höhe von der Gemeindevertretung beschlossen werden muss. Weiterhin sollte das gesamte Projekt ca. 40 bis 45 TSD € kosten. Kosten, welche die Bürger zu tragen haben. Auch darüber hätten wir gerne im Vorfeld abgestimmt. Eine rechtliche Verpflichtung zur Überprüfung der gemeldeten versiegelten Grundstücksflächen besteht ebenso nicht. Schlussendlich stellt man mit dieser Vorgehensweise alle Bürger unter Generalverdacht, Änderungen an den versiegelten Flächen nicht zu wahrheitsgemäß mitzuteilen. Auch hiergegen wehren wir uns. Die Gemeinde hat außerdem das Recht, die Angaben der Bürger im Verdachtsfall jederzeit durch Inaugenscheinnahme der Grundstücke zu überprüfen. Diese Regelungen waren für uns als CDU somit mehr als ausreichend. Das Ganze hat 15 Jahre problemlos funktioniert. 

„Schlussendlich haben wir trotz der zahlreichen Kritikpunkte der Neubewertung der Abwassergebühren und der Fortsetzung des Verfahrens vor der letztjährigen Sommerpause dennoch zugestimmt, da es einerseits, wenn auch ohne unsere Zustimmung, bereits begonnen und 10 TSD € verausgabt waren, unsere rechtlichen Bedenken als nicht relevant angesehen und uns Gesamtausgaben in Höhe von 40 – 45 TSD € genannt wurden. Wohl war uns als CDU dabei nicht. Skeptisch und unglücklich waren wir noch immer. Es war zum damaligen Zeitpunkt allerdings die vernünftigste Entscheidung im Sinne unserer Bürger“, so der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion Thorsten Schrod. 

Während der letztjährigen Sommerferien erfuhren wir dann von einem Urteil des bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der in einem ähnlichen Fall die mithilfe einer Drohne angefertigten Aufnahmen privater Grundstücke gerichtlich untersagte und hier sowohl unerlaubte Eingriffe in den grundgesetzlich geschützten, höchstpersönlichen Lebensbereich des Bürgers als auch datenschutzrechtliche Verstöße sah.

Diese klaren Bedenken führten uns dann zu unserem CDU-Antrag aus dem September 2024. Ziel unseres Antrages war die sofortige Einstellung des Verfahrens und das Löschen sämtlicher Aufnahmen, da nun klare rechtliche Zweifel an dem Verfahren zu erkennen waren. Bis zu diesem Zeitpunkt waren ca. 30 TSD € verausgabt. „Selbstverständlich haben wir uns im Nachhinein über unsere vor den Sommerferien erfolgte Zustimmung geärgert, da wir nun den Beweis dafür hatten, mit unseren Argumenten und unserem Bauchgefühl von Anfang an richtig gelegen zu haben. Unsere Verweigerung hätte das Verfahren allerdings auch nicht aufgehalten, da die Münster Ampel aus SPD, FDP und ALMA vehement diese Neubewertung und die Aufnahme aller Grundstück haben wollte“, so der Fraktionsvorsitzende weiter.  

Der von der CDU-Fraktion im September 2024 eingebrachte Antrag zum nun endgültigen Stopp des Verfahrens und Löschen sämtlicher Drohnenaufnahmen wurde uns von der Münsterer Ampel überraschenderweise abgelehnt; und das vor dem Hintergrund des Urteils aus Bayern und der von uns eingebrachten rechtlichen Zweifel. Anstatt sich mit unseren Bedenken und Argumenten zu beschäftigen, wurden wir von SPD, FDP und ALMA sowohl in der Sitzung der Gemeindevertretung als auch in den folgenden Pressemitteilungen scharf attackiert. Dort fielen Ausdrücke wie die CDU würde Wahlkampf betreiben, in vorauseilendem Gehorsam handeln, Halbwissen verbreiten, Bürgerrechte nicht achten und Hessen mit Bayern verwechseln.

Nun nahm das Fiasko seinen Lauf. Der hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) hat im Frühjahr dieses Jahres eine Anfrage des Gemeindevorstandes hinsichtlich der datenschutzrechtlichen Bedenken und der evtl. Verstöße gegen das Grundgesetz nun eindeutig beantwortet. Zusammenfassend führte der HSGB aus: Die im Frühjahr letzten Jahres zur Aufnahme der Grundstücke durchgeführte Drohnenbefliegung fand ohne datenschutzrechtliche Grundlage statt. Da eine solche datenschutzrechtliche Grundlage in der Entwässerungssatzung der Gemeinde Münster fehlt und auch das befliegende Unternehmen offensichtlich nicht ausreichend auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet wurde, hätten die Aufnahmen nicht angefertigt werden dürfen. Grundsätzlich gilt laut HSGB, dass je hochauflösender die Aufnahmen, desto eher liegt ein Rechtsverstoß vor. Die gemachten Aufnahmen sind laut Bürgermeister gestochen scharf. Umso gravierender wirkt die Tatsache, dass diese hochauflösenden Fotos der Grundstücke aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich unserer Bürger gefertigt und bereits seit einem Jahr rechtswidrig gespeichert und verarbeitet werden. Der HSGB sah in seiner Stellungnahme weiterhin sowohl die Gefahr, dass das Urteil aus Bayern auch für Hessen einschlägig sein könnte. Somit müsste man unseres Erachtens folglich bei entsprechender Klage mit einem ähnlichen Urteil auch in Münster rechnen.  

Im Anschluss an die Stellungnahme des HSGB hatte der Gemeindevorstand für die Sitzung der Gemeindevertretung am 30.06.2025 nun eine Beschlussvorlage eingebracht, das Verfahren endgültig zu stoppen und sämtliche Aufnahmen zu löschen.

Exakt diesen Antrag hat die CDU-Fraktion bereits im September letzten Jahres eingereicht. Damals wurde er von SPD; ALMA und FDP abgelehnt. Am vergangenen Montag nun wurde der Antrag gemeinsam mit den Stimmen von CDU und FDP und gegen die Stimmen von SPD und ALMA angenommen. Das Verfahren ist damit nun endgültig gestoppt und sämtliche Aufnahmen werden umgehend gelöscht. Darüber hinaus bleibt die alte Entwässerungssatzung in Kraft.

„Auch wenn die FDP nun gemeinsam mit uns dieses Fiasko um die Abwassergebühren beendet hat, sind der Gemeinde schlussendlich 100.000, - € Schaden entstanden. Hätte man das Verfahren wie von uns gefordert im September letzten Jahres gestoppt, hätte der finanzielle Schaden lediglich 30 TSD € betragen. Die Verantwortung für diesen immensen Schaden tragen damit einzig und allein SPD; FDP und ALMA – Die Grünen. Geld unserer Bürger, welches nun über die Abwassergebühr wieder an die Gemeinde zurückzuzahlen sein wird. Nach dem Fiasko um die Lärmschutzwand eine weitere kapitale Fehlentscheidung der Münsterer Ampel“, so der Fraktionsvorsitzende Thorsten Schrod abschließend.

Der Vorsitzende des Gemeindeverbands und Vorsitzender der Gemeindevertretung Marcus Milligan ergänzt: „Unseren Bürgern sind wir schuldig hier genau nachzuschauen, wie dieses Fiasko entstanden ist, von wem der Bürgermeister beraten wurde und wann er welche Entscheidung getroffen hat. Die Vorgehensweise muss dringend aufgeklärt werden. Wir als CDU-Fraktion haben deshalb einen Akteneinsichtsausschuss beantragt. Dieser wird die Akten des Gemeindevorstandes dazu lückenlos einsehen. Weiterhin wurde auf unsere Initiative hin beschlossen, Regressansprüche aufgrund Falschberatung gegenüber dem externen Dienstleister zu prüfen. Dies sind wir unseren Bürgern schuldig. So kann man nicht mit dem Geld unserer Bürger umgehen wie dies der Bürgermeister, SPD, FDP und ALMA hier tun.“